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Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangabenvom 28. August 1992 (Stand am 1. April 2019)1Durch Vermittlung des IGE können veranlasst werden:
2Für die internationale Registrierung einer Marke oder eines Eintragungsgesuchs oder für die Änderung einer internationalen Registrierung sind die im Madrider Markenabkommen, im Madrider Protokoll und in der Verordnung dafür vorgesehenen Gebühren zu bezahlen. 1 SR 0.232.112.3 |