Federal Act on the Protection of Trade Marks and Indications of Source

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Art. 31 Opposition

1The pro­pri­et­or of an earli­er trade mark may file an op­pos­i­tion to a re­gis­tra­tion on the basis of Art­icle 3 para­graph 1.

1bisHe may not file an op­pos­i­tion to a re­gis­tra­tion of a geo­graph­ic­al mark.1

2The op­pos­i­tion must be sub­mit­ted in writ­ing to the IPI with a state­ment of reas­ons with­in three months of pub­lic­a­tion of the re­gis­tra­tion. The op­pos­i­tion fee must also be paid with­in this time lim­it.


1 In­ser­ted by No I of the FA of 21 June 2013, in force since 1 Jan. 2017 (AS 2015 3631; BBl 2009 8533).

BGE

104 IA 408 () from 13. Dezember 1978
Regeste: Kantonales Zivilprozessrecht. Art. 4 BV, vorsorgliche Massnahmen gemäss Art. 31 MSchG. 1. Überprüfungsbefugnis des zürcherischen Kassationsgerichts hinsichtlich prozessualer und materiellrechtlicher Rügen (E. 3). 2. Ist in einem Streit um vorsorgliche Massnahmen nach MSchG die Frage, ob der Kläger "glaubhaft gemacht" hat, dass die Gegenpartei sein Markenrecht verletzt hat, materieller oder prozessualer Natur? Begriff des "Glaubhaftmachens" (E. 4 und 5).

114 II 368 () from 3. November 1988
Regeste: Art. 53 Ziff. 1 URG. Eigenmächtige Wiedergabe eines Kunstwerkes auf einer Gedenkmedaille. Willkür der Behörde, die es ablehnt, Herstellung und Vertrieb der Medaille vorsorglich zu verbieten.

114 II 435 () from 14. Dezember 1988
Regeste: Art. 4 BV, Art. 77 PatG; vorsorgliche Massnahmen nach Wegfall des Patentschutzes. Die Weigerung, nach Ablauf des Patentschutzes bundesrechtliche Massnahmen gemäss Art. 77 PatG anzuordnen, verletzt Art. 4 BV nicht.

120 II 307 () from 28. September 1994
Regeste: Art. 1 Abs. 1, Art. 2 lit. a und b MSchG. Formmarke. Schutzunfähigkeit einer für Armbanduhren bestimmten Formmarke, weil sie aus Formen besteht, die Gemeingut bilden und das Wesen der Ware ausmachen (E. 2 und 3).

134 III 555 (4A_151/2008) from 8. Juli 2008
Regeste: Art. 6 Abs. 2 und 3 des Madrider Abkommens über die internationale Registrierung von Marken (MMA); Unabhängigkeit der internationalen Registrierung und Erlöschen des Schutzes im Ursprungsland. Der Widerspruch im Rahmen des Eintragungsverfahrens der Basismarke ist keine Klage im Sinne von Art. 6 Abs. 3 MMA und somit kein Grund für eine über die fünfjährige Frist hinausreichende Abhängigkeit der internationalen Registrierung von der Basismarke (E. 2.4-2.7).

138 III 304 (4A_589/2011) from 5. April 2012
Regeste: a Ist das auf einen Vertrag (Abgrenzungsvereinbarung) gestützte gerichtliche Verbot an eine Partei, gegen Eintragungsgesuche einer bestimmten Marke Widerspruch zu erheben, bzw. der Befehl, bereits erhobene Widersprüche zurückzuziehen, ein Prozessführungsverbot ("anti-suit injunction")? Begriff der "anti-suit injunction" und Anwendungsfälle. Zur Zulässigkeit des Erlasses von Prozessführungsverboten durch schweizerische Gerichte (E. 5.3.1). Die vorliegend ausgesprochenen Befehle und Verbote zielen auf die Durchsetzung von materiellrechtlichen Unterlassungspflichten ab; damit wurde keine anti-suit injunction erlassen (E. 5.3.2). Dem Gericht, das für den Entscheid über Ansprüche aus der Abgrenzungsvereinbarung zuständig ist, steht der Erlass solcher Anordnungen zu (E. 5.4).

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