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                                    Art. 76 Filed or registered trade marks 
                                
                            
                            
                            
                                
                                    
                                    
                                
                            
                             1Trade marks that have already been filed or registered upon entry into force of this Act are subject to the new law from that date. 2By way of derogation from paragraph 1, the following provisions apply: 
 BGE
                        119 II 473 () from 21. Dezember 1993
                        
                             Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG; Markenschutz; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken. Keine Verwechslungsgefahr besteht zwischen den für Waschmittel bestimmten Marken "Radion" und "Radomat". 
                        120 II 144 () from 7. April 1994
                        
                             Regeste: Markenschutz: Klagerecht; Gemeingut bildende Marke; notorisch bekannte ausländische Marke. Legitimation zur Feststellungsklage im Sinne von Art. 52 MSchG (E. 2a). Das neue Markenrecht erlaubt dem Markeninhaber, gegen jede Verwendung seiner Marke als Kennzeichen im Geschäftsverkehr vorzugehen, einschliesslich der Verwendung als Firma (E. 2b). Die Marke "Yeni Raki" gehört, wenn sie zur Bezeichnung eines orientalischen Branntweins - des Raki - dient, zum Gemeingut (E. 3). Voraussetzungen, unter welchen der Schutz notorisch bekannter ausländischer Marken gemäss Art. 6bis PVUe Anwendung findet (E. 4). 
                        124 III 277 () from 24. März 1998
                        
                             Regeste: Art. 15 MSchG. Schutz der berühmten Marke. Begriff der berühmten Marke (E. 1). Übergangsrechtliche Behandlung von berühmten Marken und von Drittrechten, die ihnen gestützt auf Art. 15 Abs. 2 MSchG entgegengehalten werden (E. 2). Wann liegt eine Rufausnützung im Sinne von Art. 15 Abs. 1 MSchG vor (E. 3)? | 

