Bundesgesetz
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Art. 27e Nicht anwendbare Bestimmungen
1 Die geografische Marke kann in Abweichung der Artikel 17 und 18 nicht übertragen oder lizenziert werden. 2 Der Inhaber einer geografischen Marke kann in Abweichung von Artikel 31 keinen Widerspruch gegen die Eintragung einer Marke erheben. 3 Die Bestimmungen über den Gebrauch und die Folgen des Nichtgebrauchs der Marke nach den Artikeln 11 und 12 sind nicht anwendbar. |