Bundesgesetz
über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben
(Markenschutzgesetz, MSchG)

vom 28. August 1992 (Stand am 1. Januar 2022)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 3 Relative Ausschlussgründe

1 Vom Mar­ken­schutz aus­ge­schlos­sen sind wei­ter Zei­chen, die:

a.
mit ei­ner äl­te­ren Mar­ke iden­tisch und für die glei­chen Wa­ren oder Dienst­leis­tun­gen be­stimmt sind wie die­se;
b.
mit ei­ner äl­te­ren Mar­ke iden­tisch und für gleich­ar­ti­ge Wa­ren oder Dienst­leis­tun­gen be­stimmt sind, so dass sich dar­aus ei­ne Ver­wechs­lungs­ge­fahr er­gibt;
c.
ei­ner äl­te­ren Mar­ke ähn­lich und für glei­che oder gleich­ar­ti­ge Wa­ren oder Dienst­leis­tun­gen be­stimmt sind, so dass sich dar­aus ei­ne Ver­wechs­lungs­ge­fahr er­gibt.

2 Als äl­te­re Mar­ken gel­ten:

a.
hin­ter­leg­te oder ein­ge­tra­ge­ne Mar­ken, die ei­ne Prio­ri­tät nach die­sem Ge­setz (Art. 6–8) ge­nies­sen;
b.
Mar­ken, die zum Zeit­punkt der Hin­ter­le­gung des un­ter Ab­satz 1 fal­len­den Zei­chens im Sin­ne von Ar­ti­kel 6bis der Pa­ri­ser Ver­bands­über­ein­kunft vom 20. März 18834 zum Schutz des ge­werb­li­chen Ei­gen­tums (Pa­ri­ser Ver­bands­über­ein­kunft) in der Schweiz no­to­risch be­kannt sind.

3 Auf die Aus­schluss­grün­de nach die­sem Ar­ti­kel kann sich nur der In­ha­ber der äl­te­ren Mar­ke be­ru­fen.

BGE

84 II 429 () from 30. September 1958
Regeste: Sachbezeichnung, Freizeichen; MSchG Art. 3 Abs. 2. Begriff der Sachbezeichnung; massgebender Zeitpunkt für die Entscheidung über das Vorliegen einer solchen (Erw. 2, 3 a, b). Schutzfähigkeit der Marken "Farmerhösli" bzw. "Farmerli" für Kinder-Spielüberkleider bestimmter Machart (Erw. 3 c-e). Voraussetzungen der Umwandlung einer Marke in ein Freizeichen (Erw. 4).

88 II 378 () from 6. August 1962
Regeste: VerwechselbarkeitvonWortmarken, massgebende Gesichtspunkte. Art. 6 MSchG (Erw. 2, 3). Sachbezeichnung, Begriff. Art. 3 MSchG. Einfiuss der Beifügung eines gemeinfreien Bestandteils auf die Schutzfähigkeit einer Marke (Erw. 3 b).

89 I 49 () from 11. Februar 1963
Regeste: Markenrecht. Verweigerung des Schutzes einer internationalen Marke in der Schweiz wegen Gefahr der Täuschung über die Herkunft der Ware. Schweizerischer Ortsname in der Marke für Erzeugnisse, die mit Zustimmung einer am betreffenden Ort niedergelassenen Firma nach deren Vorschriften im Ausland hergestellt werden. Pariser Verbandsübereinkunft Art. 6 lit. B Ziff. 3; Madrider Abkommen Art. 5 Abs. 1; MSchG Art. 3 Abs. 4, Art. 14 Ziff. 2 und Art. 18 Abs. 3; UWG Art. 1 Abs. 2 lit. b.

91 II 4 () from 19. Januar 1965
Regeste: Verwechselbarkeit von Marken (Art. 6 MSchG). - Nichtigkeit einer Marke, die mit einer früher eingetragenen verwechselbar ist; Befugnis jedes rechtlich Interessierten, ihre Nichtigkeit geltend zu machen (Bestätigung der Rechtsprechung). Einrede des Beklagten, der Kläger sei wegen Nichtigkeit seiner Marke nicht klageberechtigt. Verteidigung des Klägers. Wirkungen des Urteils. (Erw. 1). - Hinfall des Schutzes der dem Kläger entgegengehaltenen ältern Marke wegen Nichtgebrauchs für gleichartige Erzeugnisse während dreier aufeinander folgender Jahre? (Art. 9 MSchG). (Erw. 2). - Gänzliche Verschiedenheit der Erzeugnisse? (Art. 6 Abs. 3 MSchG). (Erw. 3). - Verwechselbarkeit der Wortmarken COLUX und POLLUX. (Erw. 4).

92 II 270 () from 15. November 1966
Regeste: Markenschutz 1. Voraussetzungen, unter denen eine geographische Bezeichnung (hier: Sihl) nicht als Gemeingut (Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2, Art. 3 Abs. 3 MSchG) anzusehen, sondern als Marke schutzfähig ist (Erw. 2). 2. Unterscheidbarkeit der Marken der Parteien (COSIL einerseits, Sihl und SYNTOSIL anderseits). Art. 6 Abs. 1 MSchG (Erw. 3, 4). Unlauterer Wettbewerb 1. Der markenmässige Gebrauch eines nach MSchG als Marke zulässigen Zeichens verstösst nicht gegen Art. 1 UWG (Erw. 5). 2. Begründet die nicht markenmässige Verwendung des Zeichens COSIL für die Erzeugnisse der Beklagten die Gefahr von Verwechslungen mit den durch die Zeichen Sihl oder SYNTOSIL gekennzeichneten Erzeugnissen der Klägerin? Art. 1 Abs. 2 lit. d UWG (Erw. 6). Schutz der Firma, des Namens und der Persönlichkeit. Liegt darin, dass die Beklagte für ihre Erzeugnisse das Wort COSIL verwendet, ein unbefugter Gebrauch der Firma der Klägerin(Art. 956 Abs. 2 OR) oder eine Anmassung ihres Namens (Art. 29 Abs. 2 ZGB), oder wird die Klägerin dadurch in ihren persönlichen Verhältnissen verletzt (Art. 28 ZGB)? (Erw. 7).

93 II 48 () from 7. März 1967
Regeste: Fabrik- und Handelsmarken. a) Art. 2 MSchG. Geltung der Geschäftsfirma als Marke (Erw. 3). b) Art. 3 Abs. 1 MSchG. Die in das schweizerische Handelsregister eingetragene und als Marke gebrauchte Firma untersteht den gleichen materiellen Bestimmungen des Gesetzes wie andere Marken (Erw. 3). c) Tragweite von Art. 9 Abs. 1 MSchG. Analoge Anwendung dieser Bestimmung auf nicht eingetragene Marken (Erw. 4).

93 II 260 () from 17. November 1967
Regeste: Gemeingut einer Marke im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Satz 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Voraussetzungen (Erw. 1). Verwechslungsgefahr (Art. 6 und 24 lit. a MSchG). Sie beurteilt sich nach dem Eindruck, den die sich gegenüberstehenden Marken als Ganzes hinterlassen (Erw. 2). Einfluss eines schwachen früheren Zeichens auf die Verwechslungsgefahr (Erw. 3). Art. 24 Abs. 1 Ziff. 3 und 4 VVO zum MSchG und Art. 34 MSchG. Befugnis des Richters, eine Marke ungültig zu erklären und die Löschung anzuordnen. In der Ungültigerklärung ist der Anspruch auf Löschung einer Marke inbegriffen (Erw. 4). Unlauterer Wettbewerb bei Verstössen gegen das Markenschutzgesetz. Voraussetzungen (Erw. 6). Widerrechtlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 lit. a UWG. Rechtliches Interesse (Erw. 7). Veröffentlichung des Urteils nach Art. 6 UWG. Voraussetzungen und Zweck dieser Massnahme (Erw. 8).

94 II 44 () from 9. Januar 1968
Regeste: Art. 3 Abs. 2 MSchG. Ein nicht oder nicht mehr als Marke geschütztes Wort ist schon dann Warenname, wenn nur ein bestimmter Kreis, z.B. nur die Fachleute, es allgemein zur Bezeichnung einer bestimmten Warenart verwendet. Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 6). Die Tatsache, dass die gleiche Ware einen zweiten Namen ("Elastomer") hat, nimmt dem andern Wort ("Spandex") die Eigenschaft als Gemeingut nicht (Erw. 7). Wer eine gemeinfreie Sachbezeichnung verwendet, begeht grundsätzlich weder eine Markenrechtsverletzung noch unlautern Wettbewerb (Erw. 8). Rechtsmissbräuchliches Verhalten des Inhabers einer eingetragenen Marke, der im Prozess den Standpunkt einnimmt, die angefochtene Marke sei gemeinfrei? (Erw. 9).

96 II 236 () from 20. Juli 1970
Regeste: Markenschutz. Verwechslungsgefahr (Art. 6 MSchG). Sie beurteilt sich nach dem Gesamteindruck, den die einander gegenüberstehenden Zeichen in der Schweiz erwecken (Grundsatz der Territorialität). Verwechslungsgefahr zwischen den Marken VALVOLINE und HAVOLINE (Erw. 3-5).

96 II 243 () from 3. November 1970
Regeste: Apfelweinmarken; Verwechslungsgefahr. 1. Eine reine Wortmarke kann auch durch eine Marke verletzt werden, die aus Wort und Bild besteht (Erw. 1). 2. Art. 6 Abs. 1 und 2 MSchG. Verwechselbarkeit von Wortmarken, die sich nur durch die Farbangaben unterscheiden, z.B. "Blauer Bock", "Grüner Bock", "Roter Bock" (Erw. 2). 3. Art. 3 Abs. 2 und 4 MSchG. Die insbesondere für Apfelwein verwendete Wortmarke "Blauer Bock" ist nicht Sachbezeichnung und verstösst, mag sie auch den Titel einer Rundfunksendung in Erinnerung rufen, nicht gegen die guten Sitten (Erw. 3 und 4). 4. Art. 9 MSchG. Nichtigkeit einer Marke, weil sie in Deutschland, nicht aber in der Schweiz gebraucht wird (Erw. 5)? 5. Unterscheidbarkeit der Marken "Blauer Bock" einerseits und "Bockstein" und "Springbok" anderseits (Erw. 6).

98 IB 6 () from 22. Februar 1972
Regeste: Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Madrider Abkommen (Fassung von Nizza 1957), Art. 5 Abs. 1; Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958), Art. 6 quinquies lit. B Ziff. 3 (Erw. 1). Unzulässigkeit einer ersonnenen Marke, wenn sie nicht täuschend ist? Frage offen gelassen. Art. 14 Abs. 1 Ziff. 4 MSchG (Erw. 3). Täuschungsgefahr der Marke "Santi deutsches Erzeugnis"? Frage bejaht (Erw. 4 und 5).

98 II 138 () from 30. Mai 1972
Regeste: Art. 6 Abs. 1 MSchG. 1. Anforderungen an die Unterscheidung von Wortmarken mit gemeinsamen Bestandteilen (Erw. 1). 2. Verwechslungsgefahr zwischen den Marken LUWA und LUMATIC (Erw. 2). 3. Keine Verwirkung des Klagerechts, wenn der Inhaber der verletzten Marke mit Rücksicht auf Geschäftsbeziehungen erst acht Jahre nach der Veröffentlichung des verwechselbaren Zeichens klagt, die Gegenpartei vorher aber in Abständen von 2-3 Jahren gewarnt hat (Erw. 3). 4. Das Verbot, eine verwechselbare Marke weiterhin zu verwenden, ist von Amtes wegen mit dem Hinweis auf die Strafdrohung des Art. 292 StGB zu verbinden (Erw. 4).

99 II 401 () from 11. Dezember 1973
Regeste: Markenrecht. Schutzfähigkeit der Marke "Biovital". Die ungewöhnliche Verbindung zweier an sich gemeinfreier Zeichen kann eine schutzfähige Marke bilden. Keine Sachbezeichnung liegt vor, wenn eine Wort bloss mit Hilfe der Phantasie auf die Beschaffenheit, Herkunft oder Zweckbestimmung einer Ware schliessen lässt (Erw. 1).

103 IB 16 () from 26. April 1977
Regeste: Art. 3 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Die Marke "BANQUET" weist nicht ausschliesslich auf Nahrungsmittel hin und ist deshalb für Nahrungsmittel zulässig.

103 IB 268 () from 20. Dezember 1977
Regeste: Markenrecht. 1. Art. 8 Abs. 2 MSchG. Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen bei Erneuerung des Registereintrages (E. 1). 2. Art. 3 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Von der Wortmarke "RED & WHITE", die für Tabakwaren bestimmt ist, lässt sich nicht sagen, dass sie auf die Beschaffenheit der Ware hinweise (E. 2). 3. Hinweise auf die äussere Aufmachung der Ware können eine Wortmarke schutzunfähig machen. Dies gilt insbesondere, wenn sie sich auf die Form oder Art der Verpackung beziehen (E. 3).

104 IB 138 () from 14. März 1978
Regeste: Art. 3 Abs. 2 und Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Die Marke "SANO-VITAL" ist für Vitaminpräparate und Futtermittel nicht zulässig.

108 II 216 () from 26. August 1982
Regeste: Art. 3 Abs. 2 und 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Nichtigkeit einer Eintragung; Passivlegitimation. 1. Die Klage auf Nichtigerklärung einer Marke kann sich auch gegen den im Register nicht eingetragenen Inhaber richten. Neue Einreden; Rechtsmissbrauch (E. 1). 2. Eine aus dem englischen Wort "LESS" (= weniger) bestehende und für pharmazeutische Produkte bestimmte Marke hat beschreibenden Charakter und kann nicht geschützt werden (E. 2).

112 II 73 () from 22. Mai 1986
Regeste: Art. 15 Abs. 2 MSchG. Art. 15 Abs. 2 und 16 MSchV. Veröffentlichung der Markeneintragung. 1. Erachtet das Amt bei der Eintragung einer Marke zusätzliche Angaben als nützlich (hier den Hinweis: Durchgesetzte Marke), so kann es sie im Rahmen seines Ermessens auch in die Veröffentlichung aufnehmen (E. 3a). 2. Umstände, unter denen die Aufnahme solcher Angaben in die Veröffentlichung nicht zu beanstanden ist (E. 3b).

114 II 171 () from 29. Juni 1988
Regeste: Markenrecht; Freizeichen, durchgesetzte Marke. 1. "EILE MIT WEILE" ist ein sogenanntes Freizeichen, eine zur Sachbezeichnung gewordene, ehemals eingetragene Marke (E. 2). 2. "EILE MIT WEILE" ist auch nicht als durchgesetzte Marke eintragungsfähig (E. 3).

114 II 371 () from 9. Dezember 1988
Regeste: Schutz einer international registrierten Marke. 1. Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 PVÜ, Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG. Enthält die Marke beschreibende Angaben, so ist ihr nach diesen Bestimmungen der Schutz zu verweigern; Beispiele. Sinn und Zweck der Weigerung (E. 1). 2. Die Marke "alta tensione" hat auf gestrickten Damenoberkleidern, für die sie bestimmt ist, beschreibenden Charakter; sie ist daher in der Schweiz nicht zu schützen (E. 2).

116 II 609 () from 6. November 1990
Regeste: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Sachbezeichnung, Beschaffenheitsangabe. Die Eintragung der Wortmarke "FIORETTO" für Zucker- und Süsswaren darf nicht verweigert werden, da sie weder hinsichtlich der Warenform noch der Verpackung auf für diese Warenart charakteristische und kennzeichnende Merkmale hinweist.

117 II 321 () from 2. Juli 1991
Regeste: Markenschutz. 1. Über allgemein bekannte Tatsachen muss nicht Beweis geführt werden (E. 2). 2. Voraussetzungen der Schutzfähigkeit von Marken, die aus Ortsbezeichnungen gebildet werden, insbesondere für Produkte, deren Qualität massgeblich von der Bodenbeschaffenheit abhängt (E. 3). 3. Verwechselbarkeit von Marken (E. 4).

117 II 327 () from 18. Juni 1991
Regeste: Markenschutz für ausländische geographische Bezeichnungen; Art. 6quinquies lit. B Ziff. 2 und 3 PVÜ und Art. 14 Abs. 1 Ziff 2 MSchG. Schutzfähigkeit der im französischen Register eingetragenen Wortmarke "MONTPARNASSE" für Waren, die in Frankreich hergestellt werden.

118 II 181 () from 2. April 1992
Regeste: Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2 MSchG; Beschaffenheitsangabe, Freihaltebedürfnis. "DUO" kann nicht als Marke eingetragen werden, da diese Bezeichnung einerseits für die angegebene Warenkategorie eine Beschaffenheitsangabe darstellt und andererseits ein Bedürfnis besteht, sie für den allgemeinen und geschäftlichen Gebrauch freizuhalten.

119 II 473 () from 21. Dezember 1993
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG; Markenschutz; Verwechslungsgefahr zwischen zwei Marken. Keine Verwechslungsgefahr besteht zwischen den für Waschmittel bestimmten Marken "Radion" und "Radomat".

121 III 377 () from 10. Oktober 1995
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG. Verwechselbarkeit von Marken. Massstab, der an die Unterscheidbarkeit zweier Marken anzulegen ist (E. 2a). Der Gesamteindruck, den eine Wortmarke beim Publikum hinterlässt, kann durch ihren Sinngehalt entscheidend geprägt werden. Bei Kurzwörtern ist die Gefahr von Verwechslungen geringer als bei längeren Wörtern (E. 2b). Die Marken "BOSS" und "BOKS" sind zwar in Klang und Schriftbild ähnlich, aber in ihrem Sinngehalt deutlich verschieden und deshalb nicht verwechselbar (E. 3).

122 III 382 () from 15. Oktober 1996
Regeste: Art. 3 Abs. 1 lit. c MSchG. Verwechselbarkeit von Marken. Erscheinungsformen der Verwechslungsgefahr (E. 1). Erweiterter Schutzumfang starker und bekannter Marken (E. 2). Erhöhte Verwechslungsgefahr bei Marken für identische Kategorien von Massenartikeln (E. 3). Massgebende Gesichtspunkte für den Zeichenvergleich bei Marken, die vor allem in gemeinfreien Bestandteilen übereinstimmen (E. 5).

122 III 469 () from 23. Oktober 1996
Regeste: Parallelimporte am Rande eines selektiven Vertriebssystems - Markenrecht - unlauterer Wettbewerb. Art. 13 Abs. 2 MSchG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 lit. a MSchG erlaubt dem Inhaber einer in der Schweiz geschützten Marke nicht, sich dem Parallelimport und dem Verkauf von Waren in der Schweiz zu widersetzen, die im Ausland rechtmässig mit der gleichen Marke versehen worden und genau gleich wie jene Waren beschaffen sind, die von den zum Vertriebssystem gehörenden Detaillisten angeboten werden (E. 3-5). Die Ausnützung einer Vertragsverletzung durch einen Dritten ist nur dann unlauter im Sinne von Art. 2 UWG, wenn besondere Umstände vorliegen, welche dies als gegen Treu und Glauben verstossend erscheinen lassen (Bestätigung der Rechtsprechung zum aUWG). Solche Umstände können in der negativen Beeinflussung des Wettbewerbs liegen, welche das Verhalten des Dritten mit sich bringt, was aber für den Fall des Parallelimportes von Parfümeriewaren nicht zutrifft (E. 6-10).

123 III 189 () from 28. Februar 1997
Regeste: Markenschutz; Art. 3 Abs. 1 lit. b MSchG. Handelt es sich um gleichartige Waren oder Dienstleistungen, ist es ausgeschlossen, Art. 3 Abs. 1 lit. b MSchG anders auszulegen als im Sinne der Rechtsprechung zum alten Markenschutzgesetz (Art. 6 Abs. 3).

125 III 91 () from 11. Februar 1999
Regeste: Markenrecht; Namensrecht und Firma. Über Kollisionen zwischen Namensrecht oder Firma und Markenrecht ist nicht schematisch zu entscheiden, sondern durch Abwägen der gegenseitigen Interessen, die einem möglichst gerechten Ausgleich entgegenzuführen sind (Bestätigung der Rechtsprechung). Anwendung dieses Grundsatzes auf den Fall, wo eine als Domänenname im Internet verwendete Firma einer jüngeren Marke entgegen steht.

126 III 315 () from 18. Juli 2000
Regeste: Verwechselbarkeit von Marken (Art. 3 Abs. 1 lit. c und 13 MSchG). Bestätigung der Praxis, wonach über die Verwechslungsgefahr als Rechtsfrage nicht mittels Einholung eines demoskopischen Gutachtens entschieden werden kann (E. 4). Bejahung der Verwechslungsgefahr zwischen der Marke RIVELLA und der Bezeichnung apiella, welche beide für ein Milchserumgetränk verwendet werden (E. 6).

128 III 96 () from 19. Dezember 2001
Regeste: Warengleichartigkeit (Art. 3 MSchG). Der Umstand, dass verschiedene Waren zu den Modeartikeln gehören können, begründet für sich allein keine Warengleichartigkeit (E. 2).

128 III 146 () from 30. Januar 2002
Regeste: Art. 3 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 2 lit. e MSchG, Art. 3 lit. d UWG. Gebrauch einer fremden Marke durch einen "nicht autorisierten" Händler bzw. Dienstleister in der Werbung für seine eigenen Angebote von Original-Markenprodukten und von Dienstleistungen an solchen. Der Gebrauch einer Drittmarke in der Werbung, insbesondere in einer Leuchtreklame eines Garagebetriebs, verletzt die Schutzrechte des Markeninhabers nicht, solange er klar auf die eigenen Angebote bzw. Leistungen des Werbenden bezogen bleibt. Die Befugnis zur Verwendung der Drittmarke findet ihre Grenze dort, wo beim Publikum der falsche (Gesamt)Eindruck einer besonderen Beziehung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber oder einer Berechtigung des Werbenden an der Marke als solcher erweckt wird. Aus dem UWG und dem Firmenrecht ergeben sich keine weitergehenden Schutzansprüche zugunsten des Markeninhabers (E. 2).

128 III 441 () from 21. August 2002
Regeste: Durchgesetzte Marke; Verwechslungsgefahr (Art. 2 lit. a und 3 Abs. 1 MSchG). Nachweis der Durchsetzung als Marke mittels Befragung der massgebenden Verkehrskreise (E. 1). Verwechslungsgefahr zwischen zwei Wort-/Bildmarken mit dem gemeinsamen Wortbestandteil "Appenzeller" (E. 3).

130 III 113 () from 3. November 2003
Regeste: a Art. 2 lit. a MSchG; Markenschutz; Freizeichen. Begriff des Freizeichens. Voraussetzungen der Umwandlung einer Marke in ein Freizeichen. Bestätigung der Rechtsprechung hinsichtlich der differenzierten Beurteilung von registrierten und nicht registrierten Zeichen (E. 3.1-3.3). Anforderungen an den Beweis der Entartung einer eingetragenen Marke zum Freizeichen (E. 3.4).

130 III 267 () from 20. Januar 2004
Regeste: a Art. 11 Abs. 2 und Art. 12 Abs. 1 MSchG; Nichtgebrauch einer Marke in der hinterlegten Form. Nichtigerklärung einer Wort-/Bildmarke mangels rechtserhaltenden Gebrauchs während mehr als fünf Jahren (E. 2).

134 I 83 (4A_221/2007) from 20. November 2007
Regeste: a Entscheid über vorsorgliche Massnahmen. Qualifikation eines Entscheids über vorsorgliche Massnahmen als End- oder Zwischenentscheid im Sinne von Art. 90 bzw. 93 BGG. Bejahung der Eignung, einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil gemäss Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG zu bewirken (E. 3.1). Nach Art. 98 BGG zulässige Rügen und Rügeprinzip (E. 3.2).

134 III 406 (4A_79/2008) from 6. Juni 2008
Regeste: Art. 2 lit. d MSchG, Art. 7 f. des Bundesgesetzes betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes; Eintragung einer Dienstleistungsmarke; Verwechslungsgefahr. Rechtsgrundlagen (E. 2). Das Rotkreuzgesetz untersagt die Verwendung des Rotkreuzzeichens oder eines damit verwechselbaren Zeichens als Bestandteil einer Marke schlechthin, ohne Rücksicht darauf, welche Bedeutung ihm zusammen mit anderen Elementen der Marke zukommt und welche Waren oder Dienstleistungen mit der Marke bezeichnet werden sollen (E. 3-5). Prüfung der Zulässigkeit der beanspruchten Marken mit und ohne Farbanspruch (E. 6).

136 III 102 (4A_330/2008) from 27. Januar 2010
Regeste: Art. 12 und 52 MSchG; markenrechtliche Feststellungsklage; Umfang des Rechtsschutzinteresses. Bei einer Klage auf Nichtigerklärung von Marken, die mit Nichtgebrauch und rechtsmissbräuchlicher Hinterlegung derselben begründet wird, fällt eine Nichtigerklärung der Marken im ganzen Umfang in Betracht, in dem sich der Nichtigkeitsgrund als gegeben erweist. Das Feststellungsinteresse des Klägers darf, um ein solches Urteil zu ermöglichen, nicht auf die gleichen Waren- und Dienstleistungsklassen beschränkt werden, für die er ein Zeichen im Markenregister eingetragen hat (E. 3).

138 III 304 (4A_589/2011) from 5. April 2012
Regeste: a Ist das auf einen Vertrag (Abgrenzungsvereinbarung) gestützte gerichtliche Verbot an eine Partei, gegen Eintragungsgesuche einer bestimmten Marke Widerspruch zu erheben, bzw. der Befehl, bereits erhobene Widersprüche zurückzuziehen, ein Prozessführungsverbot ("anti-suit injunction")? Begriff der "anti-suit injunction" und Anwendungsfälle. Zur Zulässigkeit des Erlasses von Prozessführungsverboten durch schweizerische Gerichte (E. 5.3.1). Die vorliegend ausgesprochenen Befehle und Verbote zielen auf die Durchsetzung von materiellrechtlichen Unterlassungspflichten ab; damit wurde keine anti-suit injunction erlassen (E. 5.3.2). Dem Gericht, das für den Entscheid über Ansprüche aus der Abgrenzungsvereinbarung zuständig ist, steht der Erlass solcher Anordnungen zu (E. 5.4).

146 III 89 (4A_379/2019) from 4. Dezember 2019
Regeste: Art. 13 Abs. 2bis und Art. 55 MSchG; Einfuhr gewerblich hergestellter Waren zu privaten Zwecken; Leistungsklage. Auch bei einer Handlung, die unter Art. 13 Abs. 2bis MSchG fällt, weil die Einfuhr von gewerblich hergestellten Waren zu privaten Zwecken erfolgt, stehen dem Markeninhaber die zivilrechtlichen Leistungsklagen (Art. 55 Abs. 1 MSchG) zur Verfügung (E. 7-8.1.3).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden