Verordnung
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Art. 14 Gemeinsame Bestimmungen zu Prioritätserklärung und Prioritätsbeleg
1 Die Prioritätserklärung muss bis spätestens 30 Tage nach der Hinterlegung der Marke abgegeben werden. Verlangt das IGE einen Prioritätsbeleg, so muss der Hinterleger diesen innerhalb von sechs Monaten nach der Hinterlegung einreichen. Reicht der Hinterleger die erforderlichen Dokumente nicht ein, so erlischt der Prioritätsanspruch.38 2 Die Prioritätserklärung kann sich auf mehrere Ersthinterlegungen beziehen. 3 Prioritätsbelege können auch in englischer Sprache eingereicht werden. 38 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 2. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2015 3649). |