Verordnung
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Art. 52p Einreichung des Gesuchs
1 Das Gesuch um internationale Registrierung oder um Änderung der internationalen Registrierung einer Ursprungsbezeichnung oder geografischen Angabe, deren geografisches Ursprungsgebiet auf schweizerischem Staatsgebiet liegt, ist beim IGE einzureichen. 2 Für die Einreichung des Gesuchs muss das Formular des Internationalen Büros der WIPO oder ein vom IGE zugelassenes Formular verwendet werden. 3 Das Gesuch ist in französischer Sprache einzureichen. 4 Das IGE führt für jedes Gesuch ein Aktenheft. |