Bundesgesetz
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Art. 22 Strategische Ziele
1 Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des SNM fest. Er sorgt dafür, dass der Museumsrat vorher angehört wird. 2 Er überprüft jährlich die Erreichung der strategischen Ziele, gestützt auf den Bericht des Museumsrats und allfällige weitere Abklärungen. |