Bundesgesetz
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Art. 27 Änderung bisherigen Rechts
Das Bundesgesetz vom 16. Dezember 19948 über das öffentliche Beschaffungswesen wird wie folgt geändert: Art. 2 Abs. 1 Bst. f … 8SR 172.056.1. Die hiernach aufgeführte Änd. ist eingefügt im genannten BG. |