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Art. 206
1. Disziplinarbeschwerde. Beschwerdeinstanz 1 Der Bestrafte kann Beschwerde erheben gegen:
2 Die Beschwerde ist zu richten:
3 Gegen Disziplinarstrafverfügungen des Chefs des VBS steht die Disziplinargerichtsbeschwerde nach Artikel 209 an das Militärkassationsgericht offen. |