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Militärstrafprozess
(MStP)

vom 23. März 1979 (Stand am 1. August 2023)

Art. 5 Sachliche Zuständigkeit

Die Mi­li­tär­ge­rich­te be­ur­tei­len ers­tin­stanz­lich die der Mi­li­tär­ge­richts­bar­keit un­ter­wor­fe­nen straf­ba­ren Hand­lun­gen.