Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Militärstrafprozess (MStP)
vom 23. März 1979 (Stand am 1. August 2023)
Art. 61Freiheitsbeschränkung
Der Verhaftete darf in seiner Freiheit nicht weiter beschränkt werden, als es der Zweck der Haft oder die Aufrechterhaltung der Ordnung im Gefängnis erfordert.