Militärstrafprozess
(MStP)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 73e Instruktion vor dem Einsatz

Der Un­ter­su­chungs­rich­ter in­stru­iert die Füh­rungs­per­son so­wie die ver­deck­te Er­mitt­le­rin oder den ver­deck­ten Er­mitt­ler vor Be­ginn des Ein­sat­zes.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden