Militärstrafprozess
(MStP)


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Art. 198 Entscheid

Wird der Re­kurs gut­ge­heis­sen, kann das Mi­li­tär­kas­sa­ti­ons­ge­richt den Fall zu neu­er Ent­schei­dung an die Vor­in­stanz zu­rück­wei­sen oder in der Sa­che sel­ber ent­schei­den.

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