Militärstrafprozess
(MStP)


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Art. 199 Kosten; Entschädigung 245

Für Kos­ten und Ent­schä­di­gung gilt sinn­ge­mä­ss Ar­ti­kel 183.

245Fas­sung ge­mä­ss An­hang Ziff. 4 des Op­fer­hil­fe­ge­set­zes vom 4. Okt. 1991, in Kraft seit 1. Jan. 1993 (AS 1992 2465; BBl 1990II 961).

BGE

106 IA 249 () from 17. Oktober 1980
Regeste: Gesetzliche Grundlage von Gerichtsgebühren. - Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 1). - Hinweise auf eidgenössische und kantonale Regelungen betreffend die gesetzliche Grundlage von Gerichtsgebühren (E. 2). - Haben Gerichtsgebühren, die nur dem Grundsatz nach, nicht aber hinsichtlich der Gebührenhöhe im Gesetz verankert sind, eine genügende gesetzliche Grundlage? (E. 3).

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