Verordnung
über die Zulagen und die Datenerfassung im Milchbereich
(Milchpreisstützungsverordnung, MSV)

vom 25. Juni 2008 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 4 Zulagenperiode 19

Zu­la­gen wer­den für die Pe­ri­ode vom 1. No­vem­ber des Vor­jah­res bis zum 31. Ok­to­ber des lau­fen­den Jah­res aus­ge­rich­tet.

19 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I der V vom 23. Okt. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 3993).

BGE

116 II 184 () from 22. Mai 1990
Regeste: Mietzinserhöhung. Sozialwohnungen. Übermässiger Ertrag im Sinne von Art. 14 BMM. 1. Anwendbarkeit des BMM (E. 1). 2. Gemäss dem klaren Wortlaut von Art. 14 BMM beurteilt sich die Missbräuchlichkeit eines Mietzinses nur nach dem Ertrag der vermieteten Wohnung und nicht nach dem Ertrag der gesamten Liegenschaft (Bestätigung der Rechtsprechung). Ein Abweichen von diesem Grundsatz rechtfertigt sich auch bei Sozialwohnungen nicht, bei denen die Mietzinse nach einem Prozentsatz des erzielten Einkommens der Mieter festgesetzt werden (E. 3).

124 III 463 () from 2. Juli 1998
Regeste: Art. 44 OG, 46 OG, 253b OR; sachliche Zuständigkeit; Mietvertrag; kontrollierte Mietzinse; Erhöhung der Nebenkosten. Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit (Rekapitulation der Rechtsprechung; E. 3). Die Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse bei Wohnräumen, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden (Art. 253b Abs. 3 OR), erstreckt sich auch auf die Nebenkosten (E. 4).

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