Verordnung
über die Zulagen und die Datenerfassung im Milchbereich
(Milchpreisstützungsverordnung, MSV)


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Art.16 Inkrafttreten

1 Die­se Ver­ord­nung tritt un­ter Vor­be­halt von Ab­satz 2 am 1. Ja­nu­ar 2009 in Kraft.

2 Die Ar­ti­kel 7, 8 und 10 tre­ten am 1. Mai 2009 in Kraft.

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