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Verordnung über die Militärversicherung (MVV)
Art. 36Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung vom 20. März 1964106 über die Militärversicherung und der Bundesratsbeschluss vom 8. Mai 1968107 betreffend die Unterstellung von Zivilpersonen unter die Militärversicherung werden aufgehoben.