Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 73
1Auskunftspflichtige Drittpersonen nach Absatz 2 haben der ESTV auf Verlangen kostenlos:
2Auskunftspflichtige Drittperson ist, wer:
3Das gesetzlich geschützte Berufsgeheimnis bleibt vorbehalten. |