Bundesgesetz
über die Mehrwertsteuer
(Mehrwertsteuergesetz, MWSTG)

vom 12. Juni 2009 (Stand am 1. Januar 2023)


Open article in different language:  FR  |  IT  |  EN
Art. 41 Nachträgliche Änderung der Umsatzsteuerschuld und des Vorsteuerabzugs

1 Wird das vom Leis­tungs­emp­fän­ger oder der Leis­tungs­emp­fän­ge­rin be­zahl­te oder mit ihm oder ihr ver­ein­bar­te Ent­gelt kor­ri­giert, so ist im Zeit­punkt, in dem die Kor­rek­tur ver­bucht oder das kor­ri­gier­te Ent­gelt ver­ein­nahmt wird, ei­ne An­pas­sung der Um­satz­steu­er­schuld vor­zu­neh­men.

2 Wird das von der steu­er­pflich­ti­gen Per­son auf­ge­wende­te Ent­gelt kor­ri­giert, so ist im Zeit­punkt, in dem die Kor­rek­tur ver­bucht oder das kor­ri­gier­te Ent­gelt be­zahlt wird, ei­ne An­pas­sung des Vor­steu­er­ab­zu­ges vor­zu­neh­men.

BGE

132 II 353 () from 9. August 2006
Regeste: Art. 18 Ziff. 19 lit. a, Art. 33 Abs. 2 und 6 lit. b, Art. 38 Abs. 1, 2, 4 und 8 MWSTG; Abzug der Vorsteuer auf Investitionen, die durch Darlehen oder Einlagen der Aktionäre finanziert worden sind. Begriff der Nichtumsätze (E. 4.3). Mehrwertsteuerrechtliche Behandlung von Darlehen und Einlagen (E. 6.1-6.4). Kürzung des Vorsteuerabzuges; Unterscheidung zwischen Darlehen und Einlage einerseits und Schenkung andererseits sowie zwischen der Vorsteuer auf den Leistungen (z.B. Beratungsleistungen), welche im Zusammenhang mit dem Darlehen oder der Einlage erbracht wurden, und der Vorsteuer, welche auf den damit finanzierten Waren und Dienstleistungen lastet (E. 7). Vorsteuerabzug: Verwendung für einen geschäftlichen Zweck (E. 8.2); notwendiger Zusammenhang zwischen Eingangs- und Ausgangsleistung, insbesondere zwischen der Investition oder Anschaffung von Produktionsmitteln einerseits und den späteren Umsätzen andererseits (E. 8.3, 8.4 und 10). Ablehnung des Kriteriums, wonach die Unternehmung eine angemessene Rentabilität erreichen muss, damit bei Darlehen oder Einlagen keine Schenkung anzunehmen ist (E. 9).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden