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Art. 131 Datenschutzberatung
(Art. 76 Abs. 1 MWSTG) 1Die ESTV bezeichnet eine für die Datenschutz- und Datensicherheitsberatung verantwortliche Person. 2Diese überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und sorgt insbesondere für eine regelmässige Überprüfung der Richtigkeit und Sicherheit der Daten. 3Sie sorgt ausserdem dafür, dass regelmässige Kontrollen betreffend die Richtigkeit und die vollständige Übertragung der erhobenen Daten auf Datenträger stattfinden. 1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6307). |