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Art. 26 Leistungen an eng verbundene Personen
(Art. 18 Abs. 1 MWSTG) Das Erbringen von Leistungen an eng verbundene Personen gilt als Leistungsverhältnis. Die Bemessung richtet sich nach Artikel 24 Absatz 2 MWSTG. 1 Die Berichtigung vom 12. Dez. 2017 betrifft nur den französischen Text (AS 2017 7263). |