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Mehrwertsteuerverordnung

vom 27. November 2009 (Stand am 22. Juni 2020)

Art. 7 Betriebsstätten von ausländischen Unternehmen

(Art. 10 MWSTG)

Al­le in­län­di­schen Be­triebs­stät­ten ei­nes Un­ter­neh­mens mit Sitz im Aus­land gel­ten zu­sam­men als ein ein­zi­ges selbst­stän­di­ges Steu­er­sub­jekt.