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Art. 131 Datenschutzberatung 105
(Art. 76 Abs. 1 MWSTG) 1 Die ESTV bezeichnet eine für die Datenschutz- und Datensicherheitsberatung verantwortliche Person. 2 Diese überwacht die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und sorgt insbesondere für eine regelmässige Überprüfung der Richtigkeit und Sicherheit der Daten. 3 Sie sorgt ausserdem dafür, dass regelmässige Kontrollen betreffend die Richtigkeit und die vollständige Übertragung der erhobenen Daten auf Datenträger stattfinden. 105 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6307). |