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Art. 162 Information der Öffentlichkeit 145
1 Die Beratungen sowie die Dokumente, die dem Konsultativgremium vorgelegt oder von ihm erstellt werden, sind vertraulich. Davon ausgenommen sind Entwürfe von Praxisfestlegungen der ESTV; diese werden gleichzeitig mit dem Versand der Einladung zur Sitzung des Konsultativgremiums, an der sie voraussichtlich behandelt werden, auf der Website der ESTV146 veröffentlicht. 2 Mit Zustimmung der ESTV darf das Konsultativgremium über seine Geschäfte öffentlich informieren. 145 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Okt. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6307). 146 www.estv.admin.ch > Mehrwertsteuer > Fachinformationen > Konsultativgremium. |