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Mehrwertsteuerverordnung
(MWSTV)

Art. 27 Vorgezogene Entsorgungsgebühren

(Art. 18 Abs. 1 MWSTG)

Pri­va­te Or­ga­ni­sa­tio­nen im Sinn von Ar­ti­kel 32abis USG20 er­brin­gen durch ih­re Tä­tig­kei­ten Leis­tun­gen ge­gen­über den Her­stel­lern und Im­por­teu­ren. Die vor­ge­zo­ge­nen Ent­sor­gungs­ge­büh­ren sind Ent­gelt für die­se Leis­tun­gen.