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Mehrwertsteuerverordnung
(MWSTV)

Art. 4 Lieferung eines aus dem Ausland ins Inland verbrachten Gegenstands ab Lager im Inland 5

(Art. 7 Abs. 1 MWSTG)

Bei Ge­gen­stän­den, die aus dem Aus­land in ein La­ger im In­land ver­bracht und ab die­sem La­ger ge­lie­fert wer­den, liegt der Ort der Lie­fe­rung im Aus­land, wenn der Lie­fe­rungs­emp­fän­ger oder die Lie­fe­rungs­emp­fän­ge­rin und das zu ent­rich­ten­de Ent­gelt beim Ver­brin­gen der Ge­gen­stän­de ins In­land fest­ste­hen und sich die Ge­gen­stän­de im Zeit­punkt der Lie­fe­rung im zoll­recht­lich frei­en Ver­kehr be­fin­den.

5 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I der V vom 30. Okt. 2013, in Kraft seit 1. Jan. 2014 (AS 2013 3839).