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Mehrwertsteuerverordnung
(MWSTV)

Art. 46 Kreditkartenkommissionen und Scheckgebühren

(Art. 24 Abs. 1 MWSTG)

Nicht als Ent­gelts­min­de­run­gen gel­ten Kre­dit­kar­ten­kom­mis­sio­nen, Scheck­ge­büh­ren, WIR-Ein­schlä­ge und der­glei­chen.