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Art. 63 Berechtigung zum Abzug der fiktiven Vorsteuer
(Art. 28a Abs. 1 und 2 MWSTG) 1 Werden ausschliesslich individualisierbare bewegliche Gegenstände zu einem Gesamtpreis erworben, so ist ein Abzug der fiktiven Vorsteuer zulässig.56 2 Der Abzug der fiktiven Vorsteuer ist ausgeschlossen, wenn im Gesamtpreis Sammlerstücke (Art. 48a) oder nicht individualisierbare bewegliche Gegenstände enthalten sind und der Anteil am Ankaufspreis, der auf Gegenstände nach Artikel 28a MWSTG entfällt, nicht annährungsweise ermittelt werden kann. 3 Der Abzug der fiktiven Vorsteuer ist ausgeschlossen, wenn:
4 Bei Zahlungen im Rahmen der Schadenregulierung ist der Abzug der fiktiven Vorsteuer nur auf dem tatsächlichen Wert des Gegenstandes im Zeitpunkt der Übernahme zulässig. 56 Die Berichtigung vom 30. Jan. 2018 betrifft nur den italienischen Text (AS 2018 521). |