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Mehrwertsteuerverordnung
(MWSTV)

Art. 65 Methoden zur Berechnung der Korrektur

(Art. 30 MWSTG)

Die Kor­rek­tur des Vor­steu­er­ab­zugs kann be­rech­net wer­den:

a.
nach dem ef­fek­ti­ven Ver­wen­dungs­zweck;
b.
an­hand von Pau­schal­me­tho­den mit von der ESTV fest­ge­leg­ten Pau­scha­len;
c.
ge­stützt auf ei­ge­ne Be­rech­nun­gen.