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Mehrwertsteuerverordnung
(MWSTV)

Art. 80 Entzug der Bewilligung

(Art. 37 Abs. 1–4 MWSTG)

Steu­er­pflich­ti­gen Per­so­nen, de­nen die An­wen­dung der Sal­do­steu­er­satz­me­tho­de auf­grund falscher An­ga­ben ge­währt wur­de, kann die ESTV die Be­wil­li­gung rück­wir­kend bis auf den Zeit­punkt der Ge­wäh­rung die­ser Ab­rech­nungs­me­tho­de ent­zie­hen.