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Mehrwertsteuerverordnung
(MWSTV)

Art. 76d Anpassung der Raten

(Art. 35 Abs. 1bis Bst. b, 35a und 86a MWSTG)

Ei­ne An­pas­sung der Ra­ten ist nur vor de­ren Fäl­lig­keit mög­lich.