Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek1
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Art. 20 Planung und Entwicklung
Die Nationalbibliothek regt Forschungsprogramme zur Prüfung und Anwendung neuer Technologien im Bereich des Bibliotheks- und Informationswesens an und beteiligt sich an entsprechenden Projekten. |