Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek1
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Art. 6
1 Im Rahmen des Sammelauftrags der Nationalbibliothek sammelt die Graphische Sammlung graphische Informationsträger, die das kulturelle, soziale, politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Leben der Schweiz dokumentieren, insbesondere Druckgraphik, Zeichnungen und Skizzen, Photographien, Ansichtskarten und Plakate. 2 Schwerpunkt der Sammeltätigkeit bilden die Druckgraphik in der Form von Editionen und Mappenwerken sowie bibliophile Ausgaben. 3 Zum Ausbau der Sammlungen werden insbesondere Werke angeschafft, die nach 1900 erschienen sind. |