Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 51 INDEX NDB
1 Das Informationssystem INDEX NDB dient:
2 Es ermöglicht den Behörden, die nicht am besonders gesicherten Netzwerk des NDB angeschlossen sind, den Zugriff auf die Daten, die sie zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen, und deren sichere Übermittlung. 3 Es enthält:
4 Die folgenden Personen haben im Abrufverfahren Zugriff auf die nachstehenden Daten in INDEX NDB:
25 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. 2 des Informationssicherheitsgesetz vom 18. Dez. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2022 232; 2023 650; BBl 2017 2953). |