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Art. 70 Politische Steuerung durch den Bundesrat
1 Der Bundesrat steuert den NDB politisch und nimmt dazu insbesondere folgende Aufgaben wahr:
2 Die Dokumente im Zusammenhang mit den Aufgaben nach Absatz 1 sind nicht öffentlich zugänglich. 3 Der Bundesrat kann selbstständig völkerrechtliche Verträge über die internationale Zusammenarbeit des NDB betreffend den Informationsschutz oder die Beteiligung an internationalen automatisierten Informationssystemen nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe e abschliessen. |