1 Die Kantone, in denen Gemeinden der Notfallschutzzonen 1 und 2 liegen, setzen im Rahmen der Planung und Vorbereitung des Notfallschutzes die Vorgaben des BABS in ihrem Bereich um. Insbesondere haben sie die folgenden Aufgaben:
- a.
- Sie informieren, in Zusammenarbeit mit dem BABS, die Bevölkerung in den Notfallschutzzonen 1 und 2 über das Verhalten im Ereignisfall.
- b.
- Sie planen nach den Vorgaben des BABS die Evakuierung der gefährdeten Bevölkerung so, dass sie wie folgt durchgeführt werden kann:
- 1.
- in der Notfallschutzzone 1 innerhalb von 6 Stunden ab Anordnung,
- 2.
- im betroffenen Sektor der Notfallschutzzone 2 innerhalb von 12 Stunden ab Anordnung,
- 3.
- in Hot Spots: situativ nach Notwendigkeit.
- c.
- Sie sorgen für die Unterbringung und Versorgung von Evakuierten.
- d.
- Sie bereiten Massnahmen im Bereich Landwirtschaft und Lebensmittel sowie Trinkwasserversorgung vor.
- e.
- Sie planen den Betrieb von Stellen zur Beratung über Fragen im Zusammenhang mit Radioaktivität (Beratungsstellen Radioaktivität).
- f.
- Sie planen den Betrieb von Stellen zur Messung von Radioaktivität.
- g.
- Sie erstellen ihre Einsatzunterlagen nach den Vorgaben des BABS (Art. 11 Bst. g), insbesondere Einsatzunterlagen zur Verkehrsführung im Ereignisfall.
- h.
- Sie schulen und beüben in Zusammenarbeit mit dem BABS und dem ENSI ihre Führungsorgane periodisch.
- i.
- Sie koordinieren und überwachen die Notfallschutzmassnahmen der Regionen und Gemeinden.
2 Kantone auf dem Gebiet der übrigen Schweiz haben im Rahmen der Planung und Vorbereitung des Notfallschutzes gemäss den Vorgaben des BABS insbesondere folgende Aufgaben:
- a.
- Sie erstellen ein Konzept zur Evakuierung der gefährdeten Bevölkerung in Hot Spots.
- b.
- Sie sorgen für die Unterbringung und Versorgung von Evakuierten.
- c.
- Sie bereiten Massnahmen in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittel sowie Trinkwasserversorgung vor.
- d.
- Sie planen den Betrieb von Stellen zur Beratung über Fragen im Zusammenhang mit Radioaktivität (Beratungsstellen Radioaktivität).
- e.
- Sie planen den Betrieb von Stellen zur Messung von Radioaktivität.
3 Für die kurzfristige Aufnahme evakuierter Personen beträgt der Richtwert 5 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eines Kantons, für die längerfristige Aufnahme 1 Prozent.