Das ENSI hat im Rahmen der Planung und Vorbereitung des Notfallschutzes folgende Aufgaben:
- a.
- Es betreibt einen eigenen Pikettdienst und stellt eine eigene interne Notfallorganisation sicher.
- b.
- Es betreibt ein Messnetz zur automatischen Dosisleistungsüberwachung in der Umgebung der Kernkraftwerke (MADUK).
- c.
- Es berät und unterstützt die Kantone bei der Planung und Vorbereitung der Massnahmen zur Erfüllung ihrer Aufgaben.
- d.
- Es überwacht die von den Betreibern der Kernanlagen getroffenen Massnahmen gemäss Artikel 6; insbesondere überprüft es die Einsatzbereitschaft der Notfallorganisation der Kernanlagen mit Notfallübungen.
- e.
- Es regelt die Anforderungen an die Bestimmung des Quellterms in einer Richtlinie.
- f.
- Es regelt unter Einbezug der Notfallschutzpartner die Anforderungen an die Durchführung von Notfallübungen in einer Richtlinie.
- g.
- Es erlässt eine Richtlinie gemäss Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a.