Bundesgesetz
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Art. 1753
Ist die Schutzwürdigkeit eines Objektes dahingefallen, so kann der geleistete Beitrag ganz oder teilweise zurückgefordert werden. 53Fassung gemäss Anhang Ziff. 9 des Subventionsgesetzes vom 5. Okt. 1990, in Kraft seit 1. April 1991 (AS 1991 857; BBl 1987 I 369). BGE
98 IB 351 () from 19. Mai 1972
Regeste: Rückerstattung von Beiträgen des Bundes an Bodenverbesserungen; Verjährung. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Legitimation der Beschwerdeführerin; anwendbares Recht (Erw. 1). 2. Berücksichtigung der Verjährung von Amtes wegen? (Erw. 2 a). 3. Analoge Anwendung von Verjährungsvorschriften anderer Erlasse mangels einer ausdrücklichen Verjährungsvorschrift für die hier in Frage stehenden Rückerstattungsforderungen des Bundes? (Erw. 2 b). 4. Rückerstattungsansprüche des Bundes verjähren bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung fünf Jahre nach ihrer Entstehung (Erw. 2 c). |