Bundesgesetz
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Art. 23q
1 Der Bundesrat kann den Zugang zu genetischen Ressourcen im Inland von einer Meldung oder Bewilligung sowie zusätzlich von einer Vereinbarung, welche die Nutzung der genetischen Ressourcen und die Aufteilung der sich daraus ergebenden Vorteile regelt, abhängig machen. 2 Der Bund kann die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung der genetischen Ressourcen unterstützen. |