Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
(NISV)

vom 23. Dezember 1999 (Stand am 1. Januar 2022)

Art. 15 Beurteilung der Immissionen

Die Be­hör­de be­ur­teilt, ob die Im­mis­sio­nen einen oder meh­re­re Im­mis­si­ons­grenz­wer­te nach An­hang 2 über­schrei­ten.