Verordnung
über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung
(NISV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 1 Zweck

Die­se Ver­ord­nung soll Men­schen vor schäd­li­cher oder läs­ti­ger nich­tio­ni­sie­ren­der Strah­lung schüt­zen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden