Verordnung
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Art. 19 Änderung und Widerruf der Installationsbewilligung
1 Der Bewilligungsinhaber muss dem Inspektorat innert zwei Wochen jede Tatsache melden, die eine Änderung der Installationsbewilligung erfordert. 2 Die Installationsbewilligung wird widerrufen, wenn:
3 Das Inspektorat gibt den Widerruf einer Installationsbewilligung öffentlich bekannt.36 36 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 23. Aug. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 4981). |