Nationalstrassenverordnung
(NSV)


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Art. 22 Einreichung und Überprüfung der Landumlegungsprojekte

Die Vor­pro­jek­te für Landum­le­gun­gen sind dem ASTRA ein­zu­rei­chen. Die­ses stellt fest, ob die In­ter­es­sen des Stras­sen­baus ge­wahrt sind. Bei Gü­ter­zu­sam­men­le­gun­gen lässt es die Ein­hal­tung der Bei­trags­vor­schrif­ten durch das Bun­des­amt für Land­wirt­schaft und durch das Bun­des­amt für Um­welt über­prü­fen.

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