Nationalstrassenverordnung
(NSV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 46

1 Das ASTRA sorgt für einen tech­nisch aus­rei­chen­den und kos­ten­güns­ti­gen Un­ter­halt und über­prüft pe­ri­odisch den Zu­stand der Stras­sen­an­la­ge.

2 Es plant Un­ter­halts­mass­nah­men lang­fris­tig. Die Mass­nah­men sind so zu ko­or­di­nie­ren, dass die Leis­tungs­fä­hig­keit der Na­tio­nal­stras­sen si­cher­ge­stellt ist und die An­zahl der Bau­stel­len auf ei­nem Ab­schnitt mög­lichst ge­ring ge­hal­ten wer­den kann.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden