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Nationalstrassenverordnung
(NSV)

Art. 32 Fertigstellung

In An­hang 1 sind die Stre­cken be­zeich­net, die im Rah­men der Fer­tig­stel­lung des be­schlos­se­nen Na­tio­nal­stras­sen­net­zes durch die Kan­to­ne er­stellt wer­den.