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Nationalstrassenverordnung
(NSV)

Art. 43 Schlussabrechnung und ausführungsgetreue Pläne

Die Kan­to­ne ha­ben dem ASTRA für je­des er­stell­te Ob­jekt ei­ne Schluss­ab­rech­nung ein­zu­rei­chen. Sie sor­gen in­nert zwei Jah­ren nach In­be­trieb­nah­me für die An­fer­ti­gung der aus­füh­rungs­ge­treu­en Do­ku­men­te (Plä­ne, elek­tro­ni­sche Da­ten) al­ler Ob­jek­te und tech­ni­schen Ein­rich­tun­gen.