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Art. 50
Das UVEK erlässt zur Tunnelsicherheit Weisungen. Dabei hält es sich an die Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 200442 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Strassennetz oder eine entsprechende Nachfolgeregelung. 42 ABl. L 167 vom 30.4.2004, S. 39. |