Ordinanza
sull’assicurazione contro gli infortuni
(OAINF)


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Art. 64 Compensazione

In ca­so di com­pen­sa­zio­ne, l’as­si­cu­ra­to­re de­ve ba­da­re a che l’as­si­cu­ra­to o i suoi su­per­sti­ti di­spon­ga­no dei mez­zi d’esi­sten­za ne­ces­sa­ri.

BGE

125 V 317 () from 4. August 1999
Regeste: Art. 50 Abs. 3 UVG; Art. 213 Abs. 2 SchKG: Verrechnung von Forderungen auf Grund des UVG mit fälligen Leistungen. Die Verrechenbarkeit von ausstehenden Prämienforderungen des Unfallversicherers gegenüber dem ehemaligen Inhaber einer Einzelfirma mit dessen nach Konkurseröffnung entstandenem Anspruch auf Taggeldleistungen ist im Hinblick auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit zwar zu bejahen; die Verrechnung ist jedoch unzulässig, weil im Bereich von Art. 50 Abs. 3 UVG das in Art. 213 Abs. 2 Ziff. 2 SchKG statuierte Verrechnungsverbot zur Anwendung gelangt.

148 V 327 (8C_742/2021) from 4. März 2022
Regeste: Art. 19 Abs. 2 und Art. 25 Abs. 1 Satz 1 ATSG; Art. 49 UVG; Rückerstattung unrechtmässig bezogener Unfalltaggelder durch die Arbeitgeberin. Eine Verrechnung von Unfalltaggeldern durch die Arbeitgeberin gegenüber dem Arbeitnehmer ist unzulässig. Hat die Arbeitgeberin keine Lohnfortzahlungen geleistet, sind von ihr empfangene Unfalltaggelder an den Versicherer zurückzuerstatten (E. 5).

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