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Art. 79 Decadenza dei permessi
(art. 61 LStrI) 1 I soggiorni temporanei a scopo di visita, turismo o affari non interrompono i termini di cui all’articolo 61 capoverso 2 LStrI. 2La domanda di mantenimento del permesso di domicilio dev’essere presentata prima dello scadere del termine di sei mesi (art. 61 cpv. 2 LStrI). BGE
145 II 322 (2C_124/2018) from 17. Mai 2019
Regeste: Erlöschen der Niederlassungsbewilligung. Der Gesetzgeber hat in Art. 61 AIG für das Erlöschen der Niederlassungsbewilligung auf zwei formelle Kriterien - die Abmeldung oder einen Auslandaufenthalt von sechs Monaten - abgestellt. Die Frist von sechs Monaten wird durch bloss vorübergehende Tourismus-, Besuchs- oder Geschäftsaufenthalte nicht unterbrochen (E. 2). Verlegt eine ausländische Person ihren Wohnsitz ins Ausland, übt jedoch unter Beibehaltung einer Wohnung in der Schweiz hier weiterhin eine unselbständige Erwerbstätigkeit aus, kann dieser Aufenthalt in der Schweiz nicht als bloss vorübergehend qualifiziert werden (E. 3). |